Der heutige Beitrag gibt erneut einen Einblick in das frühere dörfliche Leben und bestätigt, dass es auch im alten Zweenfurth mitunter recht rustikal zwischen den „Nachbarn“ zuging.
Am 19. Juli 1719 richtete der hiesige Müller Christoph Knepper (die Familie Knepper besaß seit 1646 die Mühle) ein Schreiben an die Universität Leipzig, als Obrigkeit für Zweenfurth, in dem er sich über seinen Nachbarn, den Bauern Hannß Friedrich (Gut Nr. 10, heute nicht mehr existent) beklagte. Dieser sei am Vormittag des 4. Juli „in vollem Eyfer und hefftigen Zorn vor sein Haus gekommen“. Mit einem großen Prügel hätte er an seine Stubenfenster geschlagen, worüber der Müller in seiner „größten Maledie und Unbäßlichkeit oben in seiner Kammer nicht wenig erschrocken war“. Seine Ehefrau schaute aus dem Fenster und erkannte den wütenden Bauer Friedrich, der daraufhin schrie, dass die „Voerckel“ (Ferkel) des Müllers in seinem Felde gelegen und den ganzen Tag dort gefressen hätten. Er habe weitere unverantwortliche „Injurien“ (Beleidigungen) herausgestoßen, wie: „Ihr Donner- Leute, wollet ihr Viehe halten, so haltet solche in des Teufels Namen und behaltet euer Schinder-Viehe, ihr Teufels-Leute, in euerm Hause, damit es nicht andern Leuten Schaden thun kann“. Weitere ehrenrührige Worte seien gefallen. Der Wutausbruch des Bauern gipfelte wohl in dem Satz: „Der große dickwanstige Müller dencket, weil ich nicht bey ihm mahle, so will er das Meinige umbringen und zu Schanden machen“.
Der Müller Knepper äußert in seinem Bericht, dass Friedrich „bloß aus Privat-Eyfer mich einzig und allein turtiret und gekräncket“, denn andere Schweine wären auch im Friedrich`schen Felde gewesen und diese habe er wortlos verjagt. Der Müller bat aufgrund des geschilderten Vorfalls die Obrigkeit um ein allergnädigstes Duell-Mandat (Chur- Sächs. Verordnung von 1712, wonach die Selbstrache verboten ist). Außerdem erging sein „unterthänigstes Bitten“ an die höchst zu ehrenden Herren, „sie wollen hochgüthigst geruhen, mich in dero hohen Schutz zu nehmen“, die gemeldete Sache untersuchen zu lassen, den Bauer Friedrich entsprechend zu bestrafen und ihm, dem Müller, „gebührende Satisfaction zu leisten“ sowie dem Beklagten auch die verursachten Unkosten zu berechnen.
Diese missliche Angelegenheit konnte recht schnell behandelt werden, denn schon am 21. Juli tagte turnusmäßig das Jahrgericht in Zweenfurth. Unter Leitung der Magnifizenz Dr. Adam Rechenberg und weiterer sechs Dekane, die allesamt aus Leipzig angereist waren, wurde schon nach der Eröffnung des Jahrgerichts im Beisein des Dorfrichters Christoph Hoffmann die Klage des Müllers durch den Bauern Hannß Friedrich, er war auch Schöppe (Schöffe) zu dieser Zeit, behandelt. Offensichtlich verhielt sich dieser vor Gericht gesitteter und erstattete einen sachlichen Bericht zu diesem Zwischenfall. Er betonte, dass die Schweine des Müllers ständig in seinem Felde wären und trotz aller Verbote, auch durch die Gemeinde sei ständig gemahnt worden, änderte sich nichts. Er könne über diese Vorfälle nicht länger dazu schweigen.
Das Gericht beurteilte die Sachlage sehr nüchtern und war der Auffassung, wenn die Schweine Schaden getan hätten, so sei Friedrich wohl Manns genug gewesen, das Vieh wegzutreiben. Im Übrigen solle die Sache noch gründlich untersucht werden. Der Müller wurde aufgefordert, seine Schweine keinen Schaden mehr anrichten zu lassen. Das Gerichtsprotokoll endete mit dem Satz: “ So haben sie sich doch miteinander handgebend verglichen und sind ihnen die Uncosten und Straffe wohlgeschencket worden“.
Zum Glück gibt es heute in Zweenfurth keine Schweinehaltung mehr!
Text: Eckhard Uhlig / Heimatverein Borsdorf